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   BSG, 24.06.1981 - 12 RK 12/81   

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https://dejure.org/1981,26078
BSG, 24.06.1981 - 12 RK 12/81 (https://dejure.org/1981,26078)
BSG, Entscheidung vom 24.06.1981 - 12 RK 12/81 (https://dejure.org/1981,26078)
BSG, Entscheidung vom 24. Juni 1981 - 12 RK 12/81 (https://dejure.org/1981,26078)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.01.1981 - 11 RA 22/80

    Beamte - Versicherungsfreiheit - Recht zur freiwilligen Versicherung -

    Auszug aus BSG, 24.06.1981 - 12 RK 12/81
    Er weist die Beteiligten aber vorsorglich darauf hin, daß der 11. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in dem Urteil vom 29. Januar 1981 - 11 RA 22/80 - für einen Beamten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft die Anwendbarkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 3 AVG verneint hat.
  • BSG, 30.01.1980 - 12 RK 58/78

    Familienhilfeberechtigung - Beiladung des Versicherungsträgers - Feststellung

    Auszug aus BSG, 24.06.1981 - 12 RK 12/81
    11 Die Unterlassung einer notwendigen Beiladung ist ein im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachtender und zur Zurückverweisung zwingender Verfahrensmangel (erkennender Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl Urteil vom 30. Januar 1980 - 12 RK 58/78 -, SozR 1500 § 75 Nr. 29 mwN).
  • BSG, 25.10.1976 - 3 RK 50/75

    Versicherungspflicht - Befreiung - Entscheidung der Krankenkasse - Antrag -

    Auszug aus BSG, 24.06.1981 - 12 RK 12/81
    dung begünstigt die Befreiung nach § 7 AVG als ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt (vgl dazu erkennender Senat, Urteil vom 25. Oktober 1976 - 2/3 RK 50/75 -, SozR 5486 Art. 4 § 2 Nr. 2; Urteil vom 17. März 1981 - 12 RK 33/80 -, unveröffentlicht) nicht nur den Versicherten, sondern unmittelbar auch den Arbeitgeber, weil sie ihn von der Pflicht zur Beitragsentrichtung freistellt.
  • BSG, 17.03.1981 - 12 RK 33/80
    Auszug aus BSG, 24.06.1981 - 12 RK 12/81
    dung begünstigt die Befreiung nach § 7 AVG als ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt (vgl dazu erkennender Senat, Urteil vom 25. Oktober 1976 - 2/3 RK 50/75 -, SozR 5486 Art. 4 § 2 Nr. 2; Urteil vom 17. März 1981 - 12 RK 33/80 -, unveröffentlicht) nicht nur den Versicherten, sondern unmittelbar auch den Arbeitgeber, weil sie ihn von der Pflicht zur Beitragsentrichtung freistellt.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 4 KR 3763/20

    Rücknahme einer Befreiungsentscheidung nach § 8 Abs 1 SGB 5 betrifft nur

    Der Arbeitgeber hat keine rechtliche Einwirkungsmöglichkeit auf die Entschließung des Arbeitnehmers und auf das Antragsverfahren (BSG, Urteil vom 24. Juni 1981 - 12 RK 12/81 - juris, Rn. 13; BSG, Urteil vom 17. März 1981 - 12 RK 33/80 - juris, Rn. 15; Hampel, a.a.O.).

    Der Senat verkennt nicht, dass die auf einen Antrag des Arbeitnehmers ergehende Befreiungsentscheidung der Krankenkasse - wie hier der Befreiungsbescheid der Beklagten vom 9. März 2018 - als rechtsgestaltender Verwaltungsakt auch den Arbeitgeber begünstigt, weil sie ihn von der Pflicht zur Beitragsentrichtung freistellt, weshalb der Arbeitgeber in einem Rechtstreit zwischen dem Arbeitnehmer und der Krankenkasse um die Befreiung von der Versicherungspflicht auch regelmäßig notwendig beizuladen ist (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juni 1981 - a.a.O.; BSG, Urteil vom 17. März 1981 - a.a.O.).

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